Anmeldung 2025

Espace Gruyère — 28. und 29. März 2025

Frist Ersatz : 19. März 2025
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Wichtige Punkte

Vor der Anmeldung Ihrer Tiere müssen Sie folgende Punkte beachten
  1. Aufgrund des Erfolgs der Anmeldungen vom Februar sind keine weiteren Anmeldungen möglich. Es ist jedoch möglich, vom 12. bis 19. März unter den Bedingungen von Punkt 4.3 des EXPO Bulle-Reglements angemeldete Kühe zu ersetzen.
  2. Gemäss Punkt 4.3 des Reglements ist "ein Austausch nur für Kühe desselben Ausstellers möglich. Der Austausch von Kühen innerhalb desselben Standes ist nicht zulässig." Es ist daher von grösster Bedeutung, dass die Ersatzkühe im Eigentum oder Miteigentum des Züchters stehen, der diese Kühe anmeldet.
  3. Informationen für die Aussteller.
  4. Der Züchter/Tierhalter verpflichtet sich, das Ausstellungsreglement und das ASR-Reglement zu befolgen.
  5. Der eingetragene Tierbesitzer ist der offizielle Besitzer gemäss Verband zum Zeitpunkt der Anmeldung. Der Aussteller muss diesem vor der Anmeldung allfällige Änderungen mitteilen (die Einträge im Katalog und der Versand der Dokumente beziehen sich auf den offiziellen Besitzer gemäss Verband). Tel. Holstein Switzerland: 026 564 12 00 und swissherdbook: 031 910 61 11.
  6. Jeder Aussteller muss die Richtigkeit seiner Anmeldung auf der Seite der angemeldeten Tiere kontrollieren. Wenn das Tier nicht in der Liste erscheint, wurde die Anmeldung von der Organisation nicht registriert. Der Aussteller verpflichtet sich, seine Anmeldung innert der angegebenen Frist zu korrigieren.
  7. Die Blutproben können ab dem 25. Februar 2025 entnommen werden und mit diesem Dokument abgeschickt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann das Labor in Givisiez jede Analyse verweigern. Sie können Ihre Proben auch in einem anderen Labor analysieren lassen, sofern dieses die Anforderungen von Punkt 3.3 des Reglements von EXPO Bulle erfüllt.
Wenn Sie von diesen wichtigen Punkten Kenntnis genommen haben, können Sie hier unten Tiere anmelden.